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Ich berate und vertrete Sie als spezialisierter Rechtsanwalt für:

  • Raumplanungsrecht (Nutzungsplanerlassverfahren für Gemeinden und Private)
  • Verträge über Mehrwertabschöpfung
  • Öffentliches Baurecht (Baubewilligungsverfahren als Gemeinde, Bauherr oder Nachbarn)
  • Erschliessungsrecht (Planung, Bau und Finanzierung von Strassen, Leitungen, Eisenbahnen); Abschluss von Infrastrukturverträgen
  • Formelle und materielle Enteignungsverfahren
  • Abwasser-, Wasser-, Elektro- und Reklamereglemente
  • Umweltrecht

Fälle in anderen Rechtsgebieten werden nur in Ausnahmesituationen angenommen. 

Am Anfang jeder Beratung kläre ich die Klientin oder den Klienten über die Kostenfolgen hinsichtlich Honorar und Gerichtskosten sowie auch Risiken auf. Es wird in der Regel eine Kostenschätzung erstellt.

Interessenkollisionen werden abgeklärt und vermieden. Bei grösseren Mandatierungen (zum Beispiel durch eine Gemeinde) sichere ich zu, dass ich in diesen Rechtsbereichen während der Beratungszeit und eine gewisse Zeit danach, keine Privatpersonen in der Gemeinde beraten oder vertreten werde.

Ich bin darauf angewiesen, dass mir die Klientin oder der Klient alle Unterlagen zur Verfügung stellt und ehrlich mit mir zusammenarbeitet. Beim ersten Kontakt empfiehlt es sich, alle vorhandenen Unterlagen mitzunehmen, damit eine exakte und vollständige Beratung geschehen kann.

Akten werden von mir während 10 Jahre nach Abschluss archiviert; sie können bei Bedarf jederzeit herausverlangt werden. Private Dokumente gehen nach Mandatsabschluss an die Klientin oder den Klienten zurück.

Sämtliche Rechtseingaben werden von mir mit der Klientin oder dem Klienten vorgängig besprochen. Ich verhandle nicht mit Gegenanwälten ohne Zustimmung der Klientin oder des Klienten.

Mein Honoraransatz beträgt ab 2010 im Normalfall Fr. 260.-- + 7,6% Mehrwertsteuer. Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.